Die private Pflegerente

12 Monate.
Jeden Monat 1.000 €.

Wir schenken einem pflegebedürftigen Menschen für ein Jahr mehr finanziellen Freiraum – für das, was im Alltag wirklich zählt.

Antrag stellen

Eine private Initiative des Instituts für Barrierefreiheit GmbH

Eine ältere pflegebedürftige Frau verbringt einen vertrauten Moment mit ihrer Angehörigen zu Hause
„Ein bisschen weniger Sorge.
Ein bisschen mehr Leben.“

Ein Jahr spürbare Entlastung

Pflege verändert vieles.
Finanzielle Sicherheit kann helfen.

Hilfsmittel, Fahrten, Unterstützung oder einfach ein Stück Lebensqualität: Pflege bringt viele zusätzliche Belastungen mit sich. Die Pflegerente gibt jeden Monat Raum für eigene Entscheidungen.

1.000 €jeden Monat
12 Monatelang gefördert
1 Personwird monatlich ausgewählt

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Pflegegrad genügt.

Die Pflegerente richtet sich bewusst an alle Pflegebedürftigen – unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.

Anerkannter Pflegegrad

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.

Wohnsitz in Deutschland

Die Initiative gilt deutschlandweit.

Direkt oder vertreten

Betroffene oder berechtigte Vertretungen können den Antrag stellen.

So funktioniert es

Drei klare Schritte.

  1. 1

    Antrag stellen

    Sie geben nur die wichtigsten Daten an. Der Antrag ist kostenfrei und zwölf Monate gültig.

  2. 2

    Persönlich sprechen

    Wir melden uns telefonisch, bestätigen die Angaben und erfassen den Bedarf nach festen Kriterien.

  3. 3

    Monatliche Auswahl

    Unter allen vollständig geprüften Anträgen wird anhand einer transparenten Bedarfsmatrix ausgewählt.

Wichtig zu wissen: Die Pflegerente ist eine freiwillige private Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch und keine Verbindung zu gesetzlichen Renten- oder Pflegeleistungen.

Nachvollziehbar statt zufällig

Entscheidend ist der persönliche Bedarf.

Nach dem Antrag führen wir ein Telefonat. Dabei betrachten wir finanzielle Belastung, Pflegeaufwand, Wohn- und Versorgungssituation sowie akute Härten. Alle Bereiche werden nach demselben Leitfaden bewertet.

Bewertungsgrundsätze ansehen

Unsere vier Kriterien

  • Finanzielle Belastung
  • Pflegeaufwand
  • Wohn- und Versorgungssituation
  • Akute Härte

Bei gleicher Gesamtbewertung wird der früher eingegangene Antrag zuerst berücksichtigt.

IFBA

Verantwortung aus Überzeugung

Eine private Initiative mit einem klaren Ziel.

Das Institut für Barrierefreiheit begleitet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag. Mit der Pflegerente möchten wir dort helfen, wo zusätzliche finanzielle Freiheit unmittelbar Lebensqualität schafft.

Institut für Barrierefreiheit GmbH · Sternstraße 4 · 59065 Hamm

Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede in Deutschland lebende Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Der Antrag kann auch durch eine berechtigte Vertretung gestellt werden.

Wie oft wird die Pflegerente vergeben?

Jeden Monat wird eine neue Person ausgewählt. Für sie beginnt anschließend eine Förderung über zwölf Monate mit monatlich 1.000 Euro.

Wie lange bleibt mein Antrag gültig?

Ihr Antrag bleibt ab Eingang zwölf Monate aktiv und wird in den monatlichen Auswahlrunden berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie erfahre ich den Status?

Unser Team meldet sich telefonisch. Deshalb ist eine richtige und erreichbare Telefonnummer besonders wichtig.

Ist die Pflegerente eine staatliche Leistung?

Nein. Die Pflegerente ist eine freiwillige private Initiative des Instituts für Barrierefreiheit GmbH. Sie ist keine gesetzliche Renten- oder Pflegeleistung.

Entstehen Kosten oder ein Rechtsanspruch?

Die Antragstellung ist kostenfrei. Aus dem Antrag und seiner Prüfung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Der erste Schritt

Stellen Sie jetzt Ihren Antrag.

Wir wissen, dass Vertrauen wichtig ist. Ihre Angaben werden geschützt verarbeitet und ausschließlich für die Prüfung der Pflegerente verwendet.

Kostenfrei Vertraulich Deutschlandweit

Unverbindlich und kostenfrei

Antrag auf Pflegerente stellen

Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Mit * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Wer stellt den Antrag? *
Sie werden telefonisch informiert über den Status Ihres Antrags.

Mit dem Antrag entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Bankdaten werden erst nach einer Förderzusage separat angefragt.