Anerkannter Pflegegrad
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
Die private Pflegerente
Wir schenken einem pflegebedürftigen Menschen für ein Jahr mehr finanziellen Freiraum – für das, was im Alltag wirklich zählt.
Antrag stellenEine private Initiative des Instituts für Barrierefreiheit GmbH

Ein Jahr spürbare Entlastung
Hilfsmittel, Fahrten, Unterstützung oder einfach ein Stück Lebensqualität: Pflege bringt viele zusätzliche Belastungen mit sich. Die Pflegerente gibt jeden Monat Raum für eigene Entscheidungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Pflegerente richtet sich bewusst an alle Pflegebedürftigen – unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
Die Initiative gilt deutschlandweit.
Betroffene oder berechtigte Vertretungen können den Antrag stellen.
So funktioniert es
Sie geben nur die wichtigsten Daten an. Der Antrag ist kostenfrei und zwölf Monate gültig.
Wir melden uns telefonisch, bestätigen die Angaben und erfassen den Bedarf nach festen Kriterien.
Unter allen vollständig geprüften Anträgen wird anhand einer transparenten Bedarfsmatrix ausgewählt.
Nachvollziehbar statt zufällig
Nach dem Antrag führen wir ein Telefonat. Dabei betrachten wir finanzielle Belastung, Pflegeaufwand, Wohn- und Versorgungssituation sowie akute Härten. Alle Bereiche werden nach demselben Leitfaden bewertet.
Bewertungsgrundsätze ansehenBei gleicher Gesamtbewertung wird der früher eingegangene Antrag zuerst berücksichtigt.
Verantwortung aus Überzeugung
Das Institut für Barrierefreiheit begleitet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag. Mit der Pflegerente möchten wir dort helfen, wo zusätzliche finanzielle Freiheit unmittelbar Lebensqualität schafft.
Institut für Barrierefreiheit GmbH · Sternstraße 4 · 59065 Hamm
Häufige Fragen
Jede in Deutschland lebende Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Der Antrag kann auch durch eine berechtigte Vertretung gestellt werden.
Jeden Monat wird eine neue Person ausgewählt. Für sie beginnt anschließend eine Förderung über zwölf Monate mit monatlich 1.000 Euro.
Ihr Antrag bleibt ab Eingang zwölf Monate aktiv und wird in den monatlichen Auswahlrunden berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Team meldet sich telefonisch. Deshalb ist eine richtige und erreichbare Telefonnummer besonders wichtig.
Nein. Die Pflegerente ist eine freiwillige private Initiative des Instituts für Barrierefreiheit GmbH. Sie ist keine gesetzliche Renten- oder Pflegeleistung.
Die Antragstellung ist kostenfrei. Aus dem Antrag und seiner Prüfung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Der erste Schritt
Wir wissen, dass Vertrauen wichtig ist. Ihre Angaben werden geschützt verarbeitet und ausschließlich für die Prüfung der Pflegerente verwendet.