Transparent und einheitlich
Bewertungsgrundsätze
Die Pflegerente wird nicht zufällig vergeben. Nach Eingang des Antrags führt das IFBA-Team ein strukturiertes Telefonat und bewertet den persönlichen Bedarf nach einem einheitlichen Leitfaden.
Die vier Bewertungsbereiche
Finanzielle Belastung
Zusätzliche pflegebedingte Ausgaben und die Möglichkeit, diese aus verfügbaren Mitteln zu tragen.
Pflegeaufwand
Umfang und Häufigkeit der im Alltag benötigten Unterstützung sowie die Belastung der pflegenden Personen.
Wohn- und Versorgungssituation
Zugang zu geeigneter Unterstützung, Sicherheit und Barrierearmut im Wohnumfeld sowie bestehende Versorgungslücken.
Akute Härte
Besondere aktuelle Umstände, die eine zeitnahe Entlastung erforderlich machen.
Punktesystem
Jeder Bereich wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet: 0 steht für keine erkennbare zusätzliche Belastung, 5 für eine besonders hohe Belastung. Maximal sind 20 Punkte möglich. Eine Bewertung wird erst abgeschlossen, wenn alle vier Bereiche besprochen und die Telefonnummer bestätigt wurden.
Monatliche Entscheidung
Berücksichtigt werden ausschließlich aktive, vollständig bewertete und teilnahmeberechtigte Anträge. Ausgewählt wird die Person mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit hat der früher eingegangene Antrag Vorrang. Eine bereits ausgewählte Person kann nicht erneut ausgewählt werden.
Keine automatisierte Entscheidung
Die Bedarfseinschätzung wird von Mitarbeitenden anhand des Telefonats vorgenommen. Das Verwaltungssystem ordnet die vollständig bewerteten Anträge anschließend nach den veröffentlichten Regeln; die Monatsauswahl muss ausdrücklich bestätigt und dokumentiert werden.
Rückfragen
Wenn Angaben unklar oder unvollständig sind, kann das IFBA-Team Rückfragen stellen oder Nachweise anfordern. Bis zur Klärung nimmt der Antrag nicht an der Monatsauswahl teil.