Stand: 11. Oktober 2026
Förderbedingungen
Hinweis: Die Pflegerente ist eine freiwillige private Förderung der Institut für Barrierefreiheit GmbH. Sie ist keine staatliche Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch.
1. Fördergeberin
Fördergeberin ist die Institut für Barrierefreiheit GmbH, Sternstraße 4, 59065 Hamm.
2. Förderumfang
Jeden Kalendermonat kann eine neue Person für die Pflegerente ausgewählt werden. Die ausgewählte Person erhält – vorbehaltlich der abschließenden Prüfung und Fördervereinbarung – zwölf aufeinanderfolgende monatliche Zahlungen von jeweils 1.000 Euro, insgesamt 12.000 Euro.
3. Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland,
- anerkannter Pflegegrad 1 bis 5,
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben,
- telefonische Erreichbarkeit und abgeschlossene Bedarfsprüfung.
Ein Antrag kann durch die betroffene Person oder eine hierzu berechtigte Vertretung gestellt werden.
4. Gültigkeit und Auswahl
Ein Antrag bleibt zwölf Monate ab Eingang aktiv. Die Auswahl erfolgt anhand der veröffentlichten Bewertungsgrundsätze. Nur vollständig geprüfte und als teilnahmeberechtigt eingestufte Anträge werden berücksichtigt. Bei gleicher Gesamtbewertung wird der früher eingegangene Antrag zuerst berücksichtigt.
5. Förderzusage
Eine Förderung entsteht erst durch eine ausdrückliche schriftliche Förderzusage und den Abschluss der Fördervereinbarung. Eine Eingangsbestätigung, ein Telefonat oder eine Statusmitteilung stellen keine Zusage dar.
6. Ausschluss und Beendigung
Unrichtige Angaben, fehlende Nachweise oder eine missbräuchliche Antragstellung können zum Ausschluss führen. Einzelheiten zur Auszahlung und zu möglichen Beendigungsgründen werden in der Fördervereinbarung geregelt.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung der Antragsdaten richtet sich nach den Datenschutzhinweisen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Antrag kann dann nicht weiter berücksichtigt werden.